Gute Nachrichten gab es zum Jahreswechsel: Die Vertreter der Gewerkschaft ver.di und der Vorstand des UKL erzielten in den Tarifverhandlungen eine Einigung zu Anpassungen des Haustarifvertrags für nicht-ärztliche Beschäftigte. Die Gespräche schlossen sich an die am 9. Dezember beendeten Tarifverhandlungen auf Länderebene an, deren Ergebnisse unmittelbar Einfluss auf den Haustarifvertrag haben.
Insbesondere wurde die Übernahme der für den Tarifvertrag der Länder vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen verhandelt. Hinzu kam eine nur für das UKL geltende Anpassung der Arbeitszeit. "Wir freuen uns, dass wir diese Einigung so schnell und im Sinne unserer Beschäftigten erzielen konnten", sagte Dr. Robert Jacob, Kaufmännischer Vorstand und Verhandlungsführer des UKL. "Allerdings wird es eine Herausforderung, in der derzeitigen Finanzierungssituation der Krankenhäuser die vereinbarten Tariferhöhungen zu erwirtschaften und die Arbeitszeitreduktion gemeinsam so umzusetzen, dass sie auch ihr Ziel erreicht: eine Entlastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so Dr. Jacob. "Die Reduktion der wöchtentlichen Arbeitszeit gilt es so auszugleichen, dass es nicht zu Einschränkungen für unsere Patientinnen und Patienten kommt", ergänzte Prof. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des UKL. Aber auch er begrüßt die Vereinbarung. "Das bringt uns unserem Ziel, der attraktivste Arbeitgeber im Gesundheitswesen in der Region zu werden, einen weiteren Schritt näher."
Ab Februar erhielten die nicht-ärztlichen Beschäftigten steuerfreie Sonderzahlungen zur Abmilderung der Inflation in Höhe von insgesamt 3.000 Euro, für Azubis sind dabei 1.500 Euro vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Schritten, beginnend mit einer Einmalzahlung von 1.800 Euro bzw. 1.000 Euro für Azubis. Parallel werden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro (für Auszubildende in Höhe von jeweils 50 Euro) von - rückwirkend - Januar bis Oktober 2024 geleistet.
Zum 1. November 2024 steigen zudem die Tabellenentgelte um 200 Euro sowie um weitere 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025. Damit wurden die Tabellenentgelte im Haustarifvertrag, zusätzlich zur Inflationsausgleichszahlung, um insgesamt durchschnittlich 10 Prozent angepasst.
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle nicht-ärztlichen Beschäftigten des Haustarifvertrags die 38,5 Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Für eine schrittweise Umsetzung gibt es bereits im Jahr 2024 drei zusätzliche arbeitsfreie Tage als Arbeitszeitverkürzungstage. 2025 verkürzt sich die Arbeitszeit auf 39,5 Stunden, hinzu kommen zwei Arbeitsverkürzungstage.
Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung von UKL-Aufsichtsrat und Gewährträger.